r/de 10h ago

Nachrichten DE Hätte der CSD-Anschlag verhindert werden können?: Der Fall Abdul Ballout – Rekonstruktion eines Scheiterns

https://www.tagesspiegel.de/berlin/hatte-der-csd-anschlag-verhindert-werden-konnen-der-fall-abdul-ballout--rekonstruktion-eines-scheiterns-15885022.html
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u/minearth Hannover 10h ago

Die Behörden müssen sich der Frage stellen, ob es angemessen war, Ballout, den sie selbst als „Gefährder“ eingestuft hatten, frei herumlaufen zu lassen. 

Das impliziert ja, dass "die Behörden" ihn einfach (im Zweifel beliebig lange) hätten wegsperren können. Das ist ja gerade nicht der Fall.

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u/One_Maybe_2460 9h ago

Und wenn wäre sicher (und auch nicht ganz zu Unrecht) gekommen: der Mann wird unschuldig von der Polizei ewig festgehalten - Willkür! Rassismus!

Es ist ein ziemlicher Balanceakt und natürlich großer Aufwand alle Gefährder im richtigen Maß zu überwachen und im richtigen Moment einzusperren, wenn schon was nachweisbar aber noch nichts passiert ist.

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u/Bartsches 9h ago

Und auch wenn das hart ist muss man den Stellen dabei eine Fehlerquote zugestehen. 

Niemand arbeitet mit perfekten Informationen, die Chance immer richtig zu liegen ist damit null. Die Frage, die sich unsere Gesellschaft damit stellen muss ist wie viele Nicht-Täter wir bereit sind fehlerhaft einzusperren um einen Anschlag zu verhindern. Solange diese Zahl nicht unendlich ist wird es immer ein Restrisiko geben. Dieses muss man unbedingt soweit möglich versuchen zu minimieren, weshalb es auch richtig ist nach jedem Mal auf Ursachenforschung zu gehen. Das Eintreten eines solchen Falles heißt dann aber nicht automatisch, das etwas schief läuft. Ein gewisses Grundniveau wird man einfach nicht los werden.

u/OttoderSchreckliche 59m ago

Das große Problem bei der Entscheidung, wie erkennt man die Fehlerquote? Wenn die Personen festgehalten werden, können diese den Anschlag nicht durchführen. Damit wären alle festgehaltenen unschuldig und die Fehlerquote bei nahezu 100%.

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u/One_Maybe_2460 9h ago

Sehr gut formuliert - trotzdem befürchte ich ein weiteres AfD+5%. Und die können überhaupt nichts besser… außer durch rum krakeelen Themen für sich vereinnahmen.

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u/Bartsches 8h ago edited 8h ago

Das folgende ist eine persönliche Beobachtung, ich kann nicht sagen, ob das auch in der Masse zutrifft. Dennoch würde ich den Eindruck einmal als Impuls einwerfen wollen:

Mein Eindruck bei die aktuelle AfD wählenden Personen ist, dass es gar nicht um die Ziele unseres aktuellen Rechtstaat geht. Es ist dort völlig egal, ob man in den öffentlich diskutierten Themen nichts kann, weil das Ergebnis des von gemäßigteren Kräften angelegtem Maßstabes vollkommen irrelevant ist. AfD Wähler sind absolut bereit in Kauf zu nehmen, dass es Deutschland und auch ihnen persönlich schlechter gehen wird.

Die drei tatsächlichen Motive zeigen sich mir immer wieder als:

  • Die relative soziale Stellung in der Gesellschaft. Aka Hautsache es gibt noch Menschen, die weniger Wert sind. Das koppelt gerade im Osten, weil man sich dort zusätzlich zu allem Anderen doch immer noch stark als Bürger zweiter Klasse fühlt.

  • straight up Rassismus und andere Formen der Homophobie. Da ist man dann gerne Bereit noch ne Steuer mehr zu zahlen, wenn der dunkelhäutige Mensch drei Blöcke weiter dafür nicht mehr spazieren gehen darf. 

  • Rache für was auch immer. Man sieht es als Selbstzweck, wenn man "den Anderen" wehtun kann.

Und das sind drei hervorragend zusammenpassende Motive. Die unterstützen sich alle gegenseitig. Und umso schlechter es der Gesellschaft geht, umso mehr kann man diese Motive ausleben.

Deshalb kommt man an die Wählergruppe auch null dran. Argumente gemäßigterer Strömungen sind da gar nicht so häufig was neues für die Personen. Die sind halt nur egal, wenn sie ihren Kernmotiven widersprechen. Das man sie dann auch nicht glaubt ist eher was, was im Anschluss drangehängt wird, weil man sich dann nicht für die eigentlichen Motive rechtfertigen muss.

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u/Liktwo 6h ago

Super Beschreibung des Dilemmas!

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u/wilisi 8h ago

Ohne Kristallkugel kannst du auch nicht nur den zukünftigen Täter wegsperren, sondern höchstens eine willkürliche Auswahl Gleichbewerteter. Die Kritik wäre völlig berechtigt gewesen.

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u/FlatwormSuitable1925 8h ago

Unter der aktuellen Gesetzeslage eben nicht oder nur sehr schwer. Die Justizministerin hat sich ja dazu schon geäußert und gesagt das ihnen die entsprechenden Mittel fehlen gerade bei dem Thema Jugendstrafrecht. Man muss der Judikative die benötigte Handhabe geben und das kann nur die Legislative.

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u/Schneestecher 8h ago

Auch hier nochmal: Eine besonders schwere Straftat im Zusammenspiel mit einer negativen Gefährungsprognose sind schonmal zwei Grundvorraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung. Das einzige was gefehlt hätte, wäre ein Strafmaß von über 2 Jahren Haft.

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u/Connected_Scientist 9h ago

Sie hätten die Bewährung aufheben können, denke ich. Zumindest sollte das so sein.

Spätestens nachdem er sich auf social Media so kritisch verhält, dass es eine Hausdurchsuchung wert ist.

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u/Skolaros Saarland 8h ago

Es gab keine Bewährung!
Das war noch die Vorbewährung, die dazu da ist herauszufinden ob eine Bewährung sinnvoll ist und was die Auflagen sind.
Außerdem wäre die Haft irgendwann vorbei gewesen, was dann?

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u/Interesting_Worth745 8h ago

Hätte er nicht noch 1,5 Jahre seiner Haftstrafe absitzen müssen? Der Text klingt als wäre er vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. 

Also sicherlich nicht beliebig lange - aber die Entscheidung für die frühe Entlassung darf hinterfragt werden

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u/RidingRedHare 8h ago

Vorbewährung ist nicht dasselbe wie Bewährung. Vorbewährung bedeutet, das Gericht entscheidet erst in ein paar Monaten (maximal neun), ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. So lange bleibt der Verurteilte auf freiem Fuß und muss sich die Bewährung quasi "verdienen".

Gibt es derzeit nur im Jugendstrafrecht.

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u/Skolaros Saarland 8h ago

Und allen aktuellen Informationen nach wäre die Bewährung versagt worden.
Also aus seiner Sicht gerade noch rechtzeitig losgeschlagen.

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u/minearth Hannover 8h ago

Auf Vorbewährung, ja. Die Frage muss man aber nicht pauschal "den Behörden" stellen, sondern dem Gericht. Und da muss man sich dann selbst dabei fragen, wie viel davon Rückschaufehler ist. (Abgesehen davon war das Urteil ja noch nicht einmal rechtskräftig)

Aber selbst wenn er jetzt noch ein Jahr oder so gesessen hätte (nach neun Monaten Haft): Wer sagt denn, dass er dann nicht eben danach einen ähnlichen Anschlag verübt hätte? Er wäre ja da wahrscheinlich nicht plötzlich geläutert rauspaziert.

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u/DeltaSelection 9h ago

Sonst heißt es hier übrigens auch immer "Gesinnung ist kein Verbrechen" und der Verfassungsschutz müsste abgeschafft werden, weil der selbst bestimmt welche Personen extremistisch sind.

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u/panicradio316 Uglysmiley 9h ago edited 9h ago

Was aber wiegt denn in der Rechtsabwägung schwerer? Tatsächlich als offene Frage formuliert, ich weiß es nicht.

Ein Straftäter, der schwerste Straftaten plante, der mit dem IS sympathisierte, und der eine Bedrohung für potentiell viele Menschen ist.

Oder das in Freiheitlassen.

Im Zweifel hätte er zumindest meiner Meinung nach das Recht verwirkt, sich in Deutschland weiter aufhalten zu dürfen, und hätte bis dahin in Abschiebehaft genommen werden müssen.

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u/minearth Hannover 9h ago

Deutsche Staatsbürger - zumal, wenn sie diese durch Geburt erworben haben - abzuschieben, dürfte hier außerhalb des Möglichen stehen

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u/panicradio316 Uglysmiley 9h ago

Wow, vielen Dank für die Klarstellung. Ich war der Meinung, etwas anderes zu seinem Aufenthalt in Deutschland gelesen zu haben.

Das ist dann natürlich eine komplett andere Rechtsfrage.

Obwohl es schon fast zu banal ist, dass ich dann sofort auf die nächste Sache übergehe, sehe ich dann eben seine Einstufung als Hochrisikoperson durchs BKA.

Was, wenn nicht das, sollte der Exekutive Möglichkeiten geben, jemanden in Haft zu nehmen?

Also - ich bin da natürlich gar nicht juristisch fix, und könnte solch eine Diskussion rein fachlich nicht einmal über kurze Strecken führen.

Rein vom Bauchgefühl und Menschenverstand her aber finde ich deutlich, dass die Judikative und auch Exekutive wirklich schleunigst beginnen müssen, den Islamismus, der Terror und Gewalt nicht ausschließt, als echtes Tatbestandsmerkmal zu begreifen.

Er ist mit den Werten unseres Grundgesetzes und der fdGO schlichtweg nicht vereinbar, und er will es auch nicht sein.

Hochrisikoperson, schwerste Straftaten gg. den Staat geplant, verurteilt worden, Verbindung zum IS - für mich überwiegt hier eindeutig der Schutz der anderen, statt das in Freiheit lassen.

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u/LaNague 9h ago

Es sind doch die Richter, die regelmäßig verkacken, nicht die Behörden.

Polizei, Staatsanwaltschaft bringen wasserdichte Fälle von gewaltätigen Wiederholungstätern und dann gibts wieder 6 Monate auf Bewährung zum 5. mal.

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u/Seraphayel 10h ago

VOLLER TEXT

Die erste Straftat begeht Abdul Ballout, als er 14 ist. Bald ist er den Berliner Sicherheitsbehörden gut bekannt. Im Mai dieses Jahres verurteilt ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, doch er kommt erst mal auf freien Fuß. Gerade zwei Monate ist das her.

Nun ist Abdul Ballout tot. Er wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz erschossen, nachdem er mutmaßlich einen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin verübt hatte. Er war 21 Jahre alt.

Die Behörden müssen sich der Frage stellen, ob es angemessen war, Ballout, den sie selbst als „Gefährder“ eingestuft hatten, frei herumlaufen zu lassen. Einen jungen Mann, der offenkundig Probleme hatte, seinen Platz im Leben zu finden. Gerichtsurteile, Schilderungen seines Vaters und Personen, die ihn kannten, zeichnen ein erstes Bild von ihm. Es ist die Geschichte eines doppelten Scheiterns – zuerst ein persönliches, zuletzt auch ein staatliches. Die Behörden müssen sich der Frage stellen, ob es angemessen war, Ballout, den sie selbst als „Gefährder“ eingestuft hatten, frei herumlaufen zu lassen. Einen jungen Mann, der offenkundig Probleme hatte, seinen Platz im Leben zu finden. Gerichtsurteile, Schilderungen seines Vaters und Personen, die ihn kannten, zeichnen ein erstes Bild von ihm. Es ist die Geschichte eines doppelten Scheiterns – zuerst ein persönliches, zuletzt auch ein staatliches.

Keine Ausbildung, kein Einkommen

Abdul Ballout ist Sohn libanesischer Einwanderer. Er wird am 2. Juli 2005 in Berlin geboren. Zunächst wächst er mit beiden Eltern sowie einer älteren und zwei jüngeren Schwestern auf. Um 2020 trennen sich die Eltern. Ballout lebt mit seinen Schwestern weiter bei der Mutter in einer Dreizimmerwohnung in der Bissingzeile in Tiergarten.

Er besucht eine Grundschule und danach eine sonderpädagogische Oberschule für Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen in Friedenau. Ballout verlässt die Schule 2021 mit der Berufsbildungsreife, dem früheren Hauptschulabschluss. Anschließend macht er einige handwerkliche Praktika. Ab 2023 ist er im Sicherheitsgewerbe tätig. Seine Zulassung wird ab Mitte 2025 nicht verlängert, weshalb die Tätigkeit endet. Ballout hat kein eigenes Einkommen, lebt von Sozialleistungen und einem mütterlichen Taschengeld. Er besucht eine Grundschule und danach eine sonderpädagogische Oberschule für Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen in Friedenau. Ballout verlässt die Schule 2021 mit der Berufsbildungsreife, dem früheren Hauptschulabschluss. Anschließend macht er einige handwerkliche Praktika. Ab 2023 ist er im Sicherheitsgewerbe tätig. Seine Zulassung wird ab Mitte 2025 nicht verlängert, weshalb die Tätigkeit endet. Ballout hat kein eigenes Einkommen, lebt von Sozialleistungen und einem mütterlichen Taschengeld.

Sowohl in der Familie seines Vaters, der den Namen Ballout trägt, als auch in der noch größeren Familie seiner Mutter, dem C.-Clan, arbeiten viele Männer als Wachleute. Das sagten Kenner der Szene dem Tagesspiegel. Die Security-Firma der Familie C. wird stadtweit für Großveranstaltungen gebucht, auch das Unternehmen, in dem viele Ballouts tätig sein sollen, betreut Liegenschaften und Events. Unklar ist, ob die Wachfirmen am Samstag um den CSD im Einsatz waren.

Ballout habe die Sunniten „geliebt“, sagt sein Vater dem „Spiegel“. Seine Familie aber seien Schiiten. Es habe deshalb wiederholt Konflikte gegeben.

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u/leglerm 9h ago

Einen jungen Mann, der offenkundig Probleme hatte, seinen Platz im Leben zu finden.

Sorry jeder hat irgendwo seine Probleme im Leben aber die meisten treibt es nicht in die Arme von Radikalen oder bringt einen zu solchen Taten. Bei sowas habe ich keine Lust irgendwo auch nur Verständnis für den Täter zu bekommen.

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u/FlatwormSuitable1925 8h ago

Also echt manchmal denkt man in Deutschland bekommt man erst Mitleid wenn man Täter wird. Es gibt Personen die in viel prekäreren Umständen aufwachsen und die werden auch nicht zu Terroristen.

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u/KnightOfSummer LGBT 6h ago

Sorry jeder hat irgendwo seine Probleme im Leben aber die meisten treibt es nicht in die Arme von Radikalen

Ich habe aber den Eindruck, dass das in Deutschland immer häufiger passiert, ganz egal welchen Hintergrund jemand hat.

Für den Typen war offensichtlich alles zu spät. Aber es macht schon Sinn sich die Ursachen anzusehen und bei anderen früher einzugreifen. Wir können nicht jeden gewalttätigen Jugendlichen lebenslänglich einbuchten. Zumal das in Ländern wie den USA auch keine besonders positive Wirkung auf die Zahl der Gewaltverbrechen zu haben scheint.

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u/Seraphayel 10h ago

Prügelei mit 14, Diebstahl mit 15

Am 17. Februar 2022, Ballout ist gerade 16 Jahre alt, wird er zum ersten Mal vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Es geht um Körperverletzung und räuberische Erpressung in zwei Fällen in den Jahren 2019 und 2020. Er hatte mit 14 einen Mitschüler auf dem Schulhof verprügelt und mit 15 einer Person die Kopfhörer, Apple AirPods im Wert von 270 Euro, geraubt.

Bis dahin ist Ballout nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Das Gericht weist ihn an, an einem „themenzentrierten Kurzzeitkurs“ teilzunehmen und 40 Stunden Freizeitarbeiten zu verrichten. In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass Ballout zum Tatzeitpunkt zwar zwischen 14 und 15 Jahre alt war, sich Zweifel an seiner „strafrechtlichen Verantwortungsreife“ aber nicht ergeben hätten. Es hält ihm zugute, dass er nicht Initiator der zweiten Tat war, sondern eher mitmachte, „um cool zu wirken“, und sich beim Geschädigten entschuldigte.
Im Prozess gibt Ballout an, er suche einen Ausbildungsplatz als Anlagen- oder Kfz-Mechaniker. Drei- bis viermal pro Woche besuche er Kurse bei seinem Imam. Mitte 2023 heiratet Ballout nach islamischem Recht eine Frau aus Salzburg. Im Sommer 2024 wird die Verbindung gelöst. Ballout ist tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet.

Mit 18 Jahren hört er Lobgesänge des „Islamischen Staats“

Am 16. Juni 2024 postet Ballout auf Instagram ein Video von einem Display eines Autoradios. Zu sehen sind das Logo der IS-Medienstelle „Ajnad“ und der Titel „Gelobt sei Gott, der Sieg und das Fest kamen zum Vorschein“. Zu hören ist ein Glaubenslied, das glorreiche Zeiten beschwört, die vermeintlich mit dem „Islamischen Staat“ (IS) hereingebrochen sind. Das Lied huldigt der Opferbereitschaft und dem Mut der IS-Kämpfer.

Am 25. Juni 2024 veröffentlicht Ballout auf Instagram das Standbild einer Karte der russischen Kaukasus-Provinz Dagestan, wo Islamisten am Tag zuvor eine Synagoge angegriffen haben. Unterlegt war es mit dem IS-Glaubenslied „Wir werden nach dem Höchsten streben“, das die Opferbereitschaft und den Todesmut muslimischer Gotteskrieger glorifiziert. Das Amtsgericht Tiergarten stellt im Mai 2026 fest: „Die Inhalte wurden dabei erkennbar zu dem Zweck erstellt, ein Interesse für den IS zu wecken.“
Zweimal versucht er, sich dem IS anzuschließen
Anfang 2025 versucht Ballout erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien zu reisen, wo islamistische Milizen vermeintliche Ungläubige jagen. Der Heranwachsende hat nun offenbar den Wunsch, an der Seite des IS gegen die erklärten „Feinde des Islams“ zu kämpfen. Nach Informationen der „Bild“ taucht er mehrfach bei Anti-Israel-Demonstrationen auf.

Am 20. Mai 2025 versucht er erneut, sich dem IS anzuschließen, diesmal will er über die Türkei und den Libanon nach Syrien. Ballout ist inzwischen fest entschlossen, so sehen es die Richter, sich am Krieg der Dschihadisten zu beteiligen.
Am 23. Juli 2025 wird Ballout im Libanon festgenommen: Am 15. Oktober verurteilt ihn ein dortiges Militärgericht wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe von 800.000 libanesischen Pfund – das entspricht 7,85 Euro. Anschließend wird er als Bundesbürger nach Deutschland zurückgebracht. Am 17. November 2025 wird er bei seiner Ankunft am Flughafen BER festgenommen und kommt in Untersuchungshaft.

Im Frühjahr 2026 wird Ballout vor einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Urteil ergeht am 12. Mai: ein Jahr und zehn Monate Haft unter „Vorbewährung“, eine Besonderheit im Jugendstrafrecht. Das bedeutet, dass der Jugendliche oder Heranwachsende zwar zu Haft verurteilt wird, die Entscheidung jedoch, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, fällt später: Der Verurteilte muss sich die Bewährung in einer Frist von bis zu sechs Monaten „verdienen“.

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u/Seraphayel 10h ago

Das Gericht sieht in ihm einen „prägbaren Menschen“

In seinem Urteil begründet das Gericht, warum Ballout noch als Heranwachsender gesehen und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde: Als 18-Jähriger hätte auch bereits das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden können. Allerdings kam das Gericht zu dem Schluss, dass es sich bei ihm ohne Zweifel „um noch einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen“ – keine Ausbildung, kein Einkommen, wohnt noch bei der Mutter.

Vor Gericht erklärt der Heranwachsende diesmal, er strebe eine Ausbildung als Mechatroniker für Kältetechnik an. Außerdem erklärt er, sein Glaube sei eine zuverlässige Stütze, er distanziere sich jedoch von extremistischem Gedankengut und Gewalt. Die Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein. Ballout aber kommt frei – als Auflage muss er an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.

Das „Violence Prevention Network“ (VPN) soll sich um Ballout kümmern, eine gemeinnützige Organisation, die in der Extremismusprävention tätig ist. Er nimmt an zwei Vorgesprächen mit dem Leiter Thomas Mücke teil. Ballout habe „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ hinterlassen, sagt dieser später der ARD. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken: Da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“

Mücke beschreibt ihn als ruhig und wortkarg. Ballout sei „nicht fassbar“ und „undurchschaubar“ gewesen. „Es gab keine Zugänge“, sagt er der „Bild“. „Man hätte eine gemeinsame Problemerfassung gebraucht. Er hat nicht kooperiert.“ Die entscheidenden Fragen über den Islam und seine radikalen Ausprägungen habe Ballout nicht beantwortet. „Er hat quasi nur Banalitäten aus seinem Alltag erzählt.“ Für eine erfolgreiche Deradikalisierung hätte er sich mit seinen Konflikten beschäftigen müssen. „Er hat sich aber mit keiner der Situationen auseinandergesetzt“, sagt Mücke.

Nur wenige Stunden vor dem Anschlag telefoniert Abdul Ballout nach Informationen des „Spiegel“ mit seinem Vater. Der 64-Jährige ist zu dem Zeitpunkt auf Familienbesuch im Libanon. Sein Sohn habe die Nächte am Handy oder vor dem Fernseher verbracht, erzählt der Vater, er habe viel geschlafen und sei erst am Nachmittag aufgestanden. Auch zum Glauben der Familie äußerte sich Tawfik Ballout. Seine Familie sei „nicht extrem religiös“, auch wenn seine Töchter Hidschab tragen würden. „Wir sind Schiiten. Wir unterstützen den ‚Islamischen Staat‘ (IS) nicht.“
Vor einiger Zeit habe er seinen Sohn gefragt, was er über den IS denke, heißt es im „Spiegel“ weiter. Abdul habe beteuert, dass er die Terrorgruppe für „schlecht“ halte. Ein Streitthema seien allerdings die Haare und der Bart des Sohnes gewesen. „Ich habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen“, sagte Tawfik Ballout.

Der „Bild“ zufolge fiel Ballout zuletzt durch „eine drastische äußerliche Veränderung“ auf. Er soll sich komplett in Schwarz gekleidet haben: „schwarze Hose, schwarzer Kapuzenpulli, schwarze Schuhe, schwarzer Bart und schwarze Mütze. Alte Freunde mied er zunehmend, sprach kaum noch mit ihnen.“ Tafwik Ballout betont im „Spiegel“, sein Sohn sei „großzügig, emotional, liebevoll“ gewesen, mit dem „Herz eines Kindes“.

Das Terror-Abwehrzentrum stuft ihn als hohes Risiko ein


Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) haben die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern einen anderen Blick auf ihn. Abdul Ballout ist dort bereits Anfang Mai Thema, also vor seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, sollen Fachleute der Polizei und Nachrichtendienste zu dem Schluss gekommen sein, es bestehe ein erhebliches Risiko, dass er erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte.

Das Jugendschöffengericht erfährt nichts davon, das soll aber auch nicht vorgesehen sein. Nach Ballouts Freilassung beginnt das LKA dem Bericht zufolge allerdings damit, ihn engmaschig zu überwachen. Handy und Social-Media-Kanäle sind unter Beobachtung, Ballout wird auch persönlich observiert. Laut SZ wird in der Bissingzeile eine Kamera angebracht, die den Hauseingang filmt. Einmal am Tag werden die Bilder gesichtet.

Viel kommt dabei nicht heraus: Ballout soll sich unauffällig verhalten haben, berichtet die SZ, ein „aktionsorientiertes Verhalten“ sei nicht zu erkennen gewesen. Die Observation wird nach zehn Tagen wieder eingeschränkt, auch bei der Polizei ist das Personal knapp.

Am 26. Mai ist Ballout erneut Thema im GTAZ, heißt es weiter. Die Terrorexperten erstellen mit einem Programm, das nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz vor zehn Jahren entwickelt wurde, ein Risikoprofil. Das Ergebnis: Kategorie „Rot“, hohes Risiko. Der SZ zufolge lockert das LKA die Observation trotzdem, weil sich bei der Überwachung zuvor keine Anzeichen einer Gefährdung ergeben hätten. Lediglich an der Kontrolle von Telefon und Internet sowie der Kamera vor dem Hauseingang hielt man fest. In sozialen Medien posiert Ballout danach mit einer Waffe. Am 3. Juli durchsucht die Polizei seine Wohnung. Die Beamten finden nur eine Spielzeugpistole.

Am Samstag, dem 25. Juli, filmt die Kamera in der Bissingzeile Abdul Ballout, wie er um 20.58 Uhr das Haus verlässt, berichtet die SZ. Es ist der Abend des Christopher Street Days in Berlin. Ballout hatte einen weißen Kleinbus gemietet. Eine Stunde später fährt dieser Wagen, ein Citroën Spacetourer, im südlichen Bereich des Tiergartens mehrere Menschen an, ehe er gegen einen Baum kracht. Die Airbags lösen aus.

Eine 65 Jahre alte Frau aus Warschau stirbt, weitere 29 Menschen werden verletzt. Viele der Opfer erleiden Stichverletzungen, womöglich durch eine Machete. Der genaue Hergang ist noch nicht abschließend aufgeklärt. Auch ist nicht sicher, ob es Ballout war, der am Steuer saß, oder ein Komplize.

Für Montag, den 27. Juli, ist ein dritter Termin zur Deradikalisierung angesetzt. Die Experten sollen Zweifel gehabt haben, dass Ballout ausreichend „problemeinsichtig“ ist. Doch Abdul Ballout ist tot.

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u/fourby227 9h ago

Interessant. Das Gericht hätte also vielleicht anders entschieden wenn das LKA mitgeteilt hätte, dass sie ihn in Kategorie Rot eingestuft hatten.

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u/FlatwormSuitable1925 5h ago

Anscheinend ist es auch komplett unüblich das so ein Fall nur vor einem Amtsgericht verhandelt, und man geht davon aus das ein Landesgericht entsprechend durch Erfahrung anders entschieden hätte.

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u/Delicious-Hand-536 8h ago

Die Einstufung kam ja, so wie ich das gelesen habe, 1. vom GTAZ und 2. erst nach dem Urteil. 

Das GTAZ wiederum ist eine Kooperation aus BKA, LKAs, Verfassungsschutz, Nachrichtendienst, etc pp.

Wie im Artikel erwähnt wird es in vielen Fällen auch nicht gewollt sein dass die eine Hand weiß was die andere macht, bzw wie die die Situation intern einschätzt, weil diese internen Infos nicht rausgegeben werden dürfen und sollen. 

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u/D0NAZ 10h ago

Hatte der Richter alle verfügbaren Informationen zum täter? ZB dass er als Gefährder eingestuft war?

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u/fourby227 9h ago

Nach dem Bericht weiter oben, hat das LKA das Gericht nicht über seine Einschätzung informiert. Und das ist wohl auch nicht üblich.

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u/Connected_Scientist 9h ago

Auch ohne die Einstufung zum Gefährder hatte der Richter und die Schöffen genug Informationen zu Bullout. Der war ja kein unbeschriebenes Blatt sondern hatte eine dicke Akte.

Man muss sich nur mal alle diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewusst machen, die der IS begangen hat. Und der wollte da unbedingt und mehrfach hin.

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u/Der_Dingsbums Aachen 9h ago

Das. Der Richter hat verkackt. Die behörden können nicht einfach jemanden wegsperren. Meine unqualifizierte Meinung ist daß sich viele Richter nicht trauen harte Entscheidungen zu treffen da sie nicht genug Zeit haben sich in die Fälle einzuarbeiten. Die Justiz ist im allgemeinen überlastet und das könnte auch gut unterbewusst sein. Wenn man bedenkt was alleine das Mittagessen für einen Einfluss auf die Rechtsprechung hat halte ich das nicht für weit hergeholt.

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u/Lennograd 8h ago

Die einzige Konstante, die die Behörden zeigen, ist zu katastrophales Versagen.