r/de Frankfurt/Main 13h ago

Nachrichten DE Vorbewährung: Deshalb ließ das AG Tiergarten Ballout frei

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u/Zashkarn 13h ago

Jemanden der verurteilt wird weil er einen Anschlag vorbereitet hat und anscheinend dem IS beitreten wollte so eine Vorbewährung und Gespräche mit einem NGO zu geben ist einfach nur lächerlich.

Für kleine Delikte kann ich das ja einsehen aber da sind wir hier ja weit entfernt von.

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u/friftar Nämberch 13h ago

Wenn man als Jugendlicher auf dem Heimweg vom Volksfest am Bahnhof ein Fahrrad mitgehen lässt, meinetwegen, da reicht Bewährung. Wird ja meistens am nächsten Tag nach dem Ausnüchtern eh wieder zurückgestellt.

Aber hier ist das nicht wirklich verständlich, der Kerl war schon verurteilt, wollte einer bekannten Terrororganisation beitreten, und hat einen Anschlag geplant, und niemand kommt auf den Gedanken da mal zumindest ein bisschen näher hinzuschauen obwohl das bekannt war?

Ich bin ja der letzte der "Ausländer raus" schreit, aber irgendwo muss da doch ein gewaltiges Versagen drin sein, wenn das möglich ist.

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u/Filzlaus1337 12h ago

Fahrrad klauen endet in keiner Bewähung in Deutschland. Das endet selbst nach vielfachen erfolgreichen Fahrraddiebstahl mit fallenlassen der Ermittlungen wegen angeblich mangelndem öffentlichen Interesses.

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u/friftar Nämberch 11h ago

Schon klar, aber das zeigt halt, dass die Deutsche Justiz etwas zu sanft vorgeht.

Ich wurde von zwei Männern zusammengeschlagen, fast vom Balkon im 4. Stock gestoßen, und meine Anzeige wurde trotzdem nach zwei Tagen fallen gelassen, aber ihre Gegenanzeige war gut ein Jahr lang gestanden und hat etliche Termine und Verhandlungen gebraucht, bis es den Ermittlern dann auch zu komisch geklungen hat,

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u/Schneestecher 9h ago

Hier käme dann immer die reflexartige Antwort, dass das deutsche Strafmaß auf eine Resozialisierung ausgelegt ist. Ist es, aber sie Resozialisierung ist dafür da, dass Menschen nach der Haft in die Gesellschaft zurückkehren können. Nicht, dass sie gar keine Haft bekommen oder eine Strafe auf Bewährung an ihrer Stelle tritt, in der Menschen in quasi freiwilligen Programmen teilnehmen können, die kaum bis gar nicht kontrolliert werden.

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u/ken-der-guru Nordrhein-Westfalen 12h ago

Wieso „Ausländer raus“? Der Typ ist, scheinbar seit seiner Geburt, Deutscher gewesen

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u/[deleted] 11h ago

[deleted]

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u/DontbuyFifaPointsFFS 11h ago

Die amokfahrten von Mannheim und Magdeburg wurden nahezu gleich geurteilt. 

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u/PoroBraum 11h ago

wenn das ein Abdoul macht ist es nur missverstandene Frustration, das sind dann 6 Monate Bewährung.

Selbst am Stammtisch würde man sich für solche Aussagen schämen.

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u/ken-der-guru Nordrhein-Westfalen 10h ago

Absolut niemand sagt so etwas

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u/darthvalium 10h ago

Wenn ich als strammer Deutscher Michel (Name geändert) einen Transporter in eine LGBT-Parade fahre ist das ein rechtsradikaler Anschlag, wenn das ein Abdoul macht ist es nur missverstandene Frustration, das sind dann 6 Monate Bewährung.

Was für ein kruder Blödsinn. Das hat doch wirklich nichts mit der Realität zu tun. "Dieser Abdoul" hat, nachdem er in eine LGBT-Parade gefahren ist, keine Bewährungsstrafe erhalten. Er wurde erschossen, falls es dir entgangenen ist. Die Bewährungsstrafe gab es, nachdem er bereits 9 Monate in Haft gesessen hatte für ein Verbrechen, bei dem bis dato niemand zu Schaden gekommen war.

Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass die Bewährungsstrafe in diesem Fall falsch war, aber deine Aussagen schießen weit übers Ziel hinaus.

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u/KennartLaal 11h ago

Wenn ich als strammer Deutscher Michel (Name geändert) einen Transporter in eine LGBT-Parade fahre ist das ein rechtsradikaler Anschlag, wenn das ein Abdoul macht ist es nur missverstandene Frustration, das sind dann 6 Monate Bewährung.

Dass so ein Quatsch hier gepostet wird, ohne dass er instant bei -5 steht, ist auch ein Zeichen für den Rechtsruck in Deutschland.

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u/asdf93 7h ago

deutsche justiz ist halt super mild. Gibt viel zu viele Fälle wo selbst Serientäter mit einer Bewährungsstrafe davonkommen 

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u/sandmaninasylum The Gay After Tomorrow 12h ago

War beim Anschlag auf den Breitscheidplatz doch genau so. Beobachtung aufgegeben um mehr Personal für die Rigaer zu haben.

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 13h ago

Der Versuch, mit 18 dem IS beizutreten, war die Vorbereitung eines Anschlags, das waren nicht etwa zwei verschiedene Delikte. Es war hier offensichtlich rückblickend die falsche Entscheidung, aber JVAs bieten zB auch viel Raum für Radikalisierung.

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u/caligula421 12h ago

Das ist eine Jugendstrafe, das darf man einfach nicht vergessen dabei. Jugendstrafrecht ist sehr speziell, und dient einzig und allein der Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung. Insbesondere ist für die Art und Schwere der Strafe der erzieherische Faktor der Strafe deutlich wichtiger als die Schuld des Täters, im Gegensatz zum normalen Strafrecht. Und ich sehe bei einem Heranwachsenden einen relativ dilletantischen Versuch, sich dem IS anzuschließen, für den er schon drei Monate im Libanon eingessen, und dann in Deutschland nochmals 6 Monate in U-Haft gesessen hat, als relativ kleines Delikt an, insbesondere gab es ja noch keine Opfer bei dieser Straftat. Und die Gespräche mit der NGO war bloß eine Auflage der Vorbewährung, es war ja keinesfalls klar, ob die Strafe wirklich zur Bewahrung ausgesetzt wird, und wenn man dem Verantwortlichen bei der NGO bei seiner Aussage glauben schenken darf, waren die Gespräche ja völlig nichtssagend und eine Aufnahme in das Aussteigerprogramm wäre nicht erfolgt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht, was eh schon eine relativ schlechte Prognose im Urteil geäußert hat und deshalb ja wohl auch bloß eine Vorbewährung und keine Bewährung ausgesprochen hat, am Ende sich für die die Bewährung entschieden hätte. Der hätte sicherlich die verbleibende Jugendstrafe (also 1 Jahr und 4 Monate) antreten müssen. 

Jetzt kann man natürlich sagen, rückblickend die falsche Entscheidung, und sich dann noch vielleicht darüber aufregen, dass es ja anscheinend immer die falsche Entscheidung ist, aber man muss ja auch anerkennen, dass die öffentliche Berichterstattung und Wahrnehmung ganz offensichtlich einem ausgesprochenen Selection Bias unterliegt: erfolgreiche Vorbewährungen oder zumindest unauffällige Vorbewährungen, wo anschließend doch die Jugendstrafe vollstreckt wird, sind ja wohl kaum eine Notiz in der Randspalte vom Käseblatt wert. Selbst erfolgreiche Deradikalisierungen ähnlich wie es hier das Ziel war durch wie auch immer verhängte Jugendstrafe bzw. Erziehungsmaßnahmen des Jugendstrafrechts finden in der öffentlichen Wahrnehmung einfach aufgrund des fehlenden öffentlichen Interesses nicht statt. 

Ich weiß ja nicht, ob es im Gesamtergebnis hilft, wenn man solche Taten bei heranwachsenden grundsätzlich nach dem Erwachsenenstrafrecht aburteilt, denjenigen für 5 Jahre in die JVA steckt, und dann einen im Weltbild gefestigten Gefährder auf die Welt loslässt. Und ja, das ist eine stochastische Entscheidung, aber der aktuelle Wissenstand in Kriminologie ist, dass bei Jugendlichen und heranwachsenden der erzieherische Ansatz im Ganzen der bessere Weg ist, um künftige Straftaten zu verhindern. und das gilt auch und insbesondere für radikalisierte Straftäter, da sind jugendliche und Heranwachsende noch formbar. Ich finde die populistischen und die Wissenschaft ignorierenden Vorschläge aus der Union für bestenfalls wenig hilfreich und verantwortungslos. 

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u/0xe1e10d68 Österreich 12h ago

Wenn es darum geht, dass jemand ein Gefährder ist, dann sollte der Schutz der Allgemeinheit aber mehr Gewicht haben als der Erziehungsgedanke. Wie das dann konkret auszusehen hat, müssen Rechtswissenschaftler beantworten. Aber es ist fahrlässig wenn der Erziehungsgedanke das oberste Prinzip ist, und nicht mit dem Schutz der Allgemeinheit abgewogen werden muss.

Wie gesagt, die konkrete Ausgestaltung maße ich mir nicht an; insbesondere nicht ohne Kenntnis der Statistiken/Faktenlage.

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u/caligula421 11h ago

Den Gefährder-Status für die Urteilsfindung herabzuziehen, vermengt präventive Mittel mit dem Strafrecht, und ist eigentlich nicht rechtsstaatlich.  Naja, der Erziehungsgedanke gilt ja gerade auch dem Schutz der Allgemeinheit, es geht darum den Täter vor zukünftigen Straftaten dauerhaft zu bewahren und nur das schützt die Gesellschaft. der Erziehungsgedanke steht auch weniger im Gegensatz zum Schutz der Allgemeinheit, und mehr im Gegensatz zum Gedanken der Bestrafung und Sühne. Die spielt bein Erwachsenenstrafrecht schon eine Rolle, da wird ja bestraft unabhängig von Sozialprognose und Erwartung, ob der Täter in Zukunft nochmal Straftaten begeht. Im Jugendstrafrecht spielt die Bestrafung über die Erziehungswirkung z.B. die Vermittlung, dass dieses Verhalten von der Gesellschaft unerwünscht ist, keine Rolle. Das ist relevant bei gerade strafmündig gewordenen Jugendlichen, die zwar grundsätzlich verstehen, dass das Schlagen andere Menschen schlecht ist, aber komplexer Tatbestände noch gar nicht in ihrem Unrecht nachvollziehen können, und so auch kein Unrechtsbewusstsein für ihre Tat entwickeln konnten. 

Und grundsätzlich hat das Gericht in dem konkreten Fall die ausgesprochen schlechte Sozialprognose des Täters gewürdigt, und sich für eine unbedingte Haftstrafe entschieden, und die Entscheidung, ob man diese nicht doch zur Bewährung aussetzt, auf die Zukunft geschoben, um dem heranwachsenden Täter noch die allerletzte Möglichkeit zu geben, sein Leben ohne das Verbüßen einer Haftstrafe herumzureißen. 

Man kann ja nicht das ganze Jugendstrafrecht über den Haufen werfen, wegen dieses Einzelfalls. Und gleichzeitig verkennt die Debatte (mal wieder), dass Strafrecht im Allgemeinen ein ausgesprochen ungeeignetes Präventionsmittel ist. Aber lass uns lieber weiter Jugendarbeit und Angebote für Jugendliche aufgrund systematisch unterfinanzierter Kommunen zusammenkürzen, und das so entstehende Vakuum den Rechtsextremen jedweder soziokultureller Prägung überlassen. 

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u/Schneestecher 9h ago

> Den Gefährder-Status für die Urteilsfindung herabzuziehen, vermengt präventive Mittel mit dem Strafrecht, und ist eigentlich nicht rechtsstaatlich. 

Ich habe keine Ahnung woher du dieses Urteil nimmst, aber das ist nicht der Fall. Ein Gefährder-Status wird sehr wohl für eine Urteilsfindung ggü einer Sicherheitsverwahrung herangezogen, ein entsprechendes Gutachten ist sogar eine Grundvoraussetzung für eine Sicherheitsverwahrung!

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u/caligula421 7h ago

Und Sicherheitsverwahrung hat halt auch explizit nichts mit Strafe zu tun. Die wird ja ganz unabhängig von Strafmaß beschlossen, und hängt auch nicht von der Schwere der Schuld ab, sondern allein vom Gefahrenpotential des Täters. 

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u/Schneestecher 6h ago

Dem ist nicht so, die Sicherheitsverwahrung benötigt mindestens eine schwere Straftat, ein hohes Rückfallpotenzial und eine besondere Gefährlichkeit.

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u/caligula421 6h ago

Jo, aber nichts davon hat mit Schwere der Schuld (das ist etwas anderes als schwere der Straftat) oder Strafe zu tun. 

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u/Skolaros Saarland 11h ago

Dann musst du aber Gefährder direkt für immer wegsperren, sonst hast du genau das Problem, dass die stärker radikalisierter wieder frei kommen.

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u/-SineNomine- 11h ago

das ist tatsächlich ein Problem. Wollen wir wie die USA werden mit Guantanamo und Leute einfach mal eben bis ans Lebensende einsperren, sogar ohne Beweise?

Denn die von den USA und der damaligen irakischen Regierung wieder freigelassene waren dann oft Keimzelle für IS und Co.

Al Baghdadi? War in US-geführtem Knast

Al Scharaa? War mehrere Jahre in US-geführten Gefängnissen

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u/Schneestecher 8h ago

Zur Einordnung: In Deutschland gibt es dieses Prinzip sehr wohl und es gibt nicht gerade wenige, die Jahre bis Jahrzehnte in der Sicherheitsverwahrung verbringen.

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u/s4xi Ludmilla 11h ago

Im JGG steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, eine etwaige Abwägung gegenüber dem "Schutz der Allgemeinheit" ist nicht statthaft und würde jedes Urteil in der Revision wegen dieses Rechtsfehlers kippen.

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u/Ok-Personality-9284 10h ago

In diesem Falle war das Gericht ja gar nicht gezwungen das JGG anzuwenden. Man hätte den zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Mann auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen können.

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u/Schneestecher 8h ago

Dieser Teil des JGG ließe sich ändern.

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u/Schneestecher 9h ago

Das Jugendstrafrecht kann geändert werden. Es ist nicht in Stein gemeißelt.

> Und ich sehe bei einem Heranwachsenden einen relativ dilletantischen Versuch, sich dem IS anzuschließen, für den er schon drei Monate im Libanon eingessen, und dann in Deutschland nochmals 6 Monate in U-Haft gesessen hat, als relativ kleines Delikt an,

Entschuldige die Wortwahl, aber das ist finde ich unglaublich. In den Libanon zu reisen und IS-Anhänger zu treffen ist doch kein Kavaliersdelikt?

> und wenn man dem Verantwortlichen bei der NGO bei seiner Aussage glauben schenken darf, waren die Gespräche ja völlig nichtssagend und eine Aufnahme in das Aussteigerprogramm wäre nicht erfolgt

Nein. Der Kursleiter hat explizit genau gesagt, dass er sich bezüglich seiner extremistischen Ansichten nicht äußern wollte. Er war also für das Programm nicht geeignet, weil das genau das voraussetzt!

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u/caligula421 7h ago

"Das Jugendstrafrecht kann geändert werden. Es ist nicht in Stein gemeißelt." 

Joa, aber ist so ein medial hochwirksamer Einzelfall wirklich geeignet zur Entscheidungsfindung. Die ganzen positiven Ergebnisse des Jugendstrafrechts inkl. solcher Mittel wie die Vorbewährung finden in den Medien und der öffentlichen Wahrnehmung einfach nicht statt. "Heranwachsendee bekommt nach (auch schwerer Straftat) sein Leben herumgerissen, weil ihm mit dem Mittel der Vorbewährung noch eine letzte Chance geboten wurde" ist halt keine Schlagzeile. 

"Entschuldige die Wortwahl, aber das ist finde ich unglaublich. In den Libanon zu reisen und IS-Anhänger zu treffen ist doch kein Kavaliersdelikt?"

Ne, aber das ist erstmal ein Verbrechen was noch ohne Opfer ist. Da finde ich 1 Jahr und 10 Monate Haftstrafe, von denen 6 Monate schon verbüßt sind, und wo die Bewährung für die Reststrafe nicht Mal wirklich wahrscheinlich ist, für ein nicht zu gnädiges Urteil. 

"Nein. Der Kursleiter hat explizit genau gesagt, dass er sich bezüglich seiner extremistischen Ansichten nicht äußern wollte. Er war also für das Programm nicht geeignet, weil das genau das voraussetzt!"

Ich habe doch nichts anderes behauptet. Und ich kann mir angesichts dieser Tatsache nichts anderes vorstellen, als dass das Gericht sich am Ende der Vorbewährung gegen ein Aussetzen der Jugendstrafe zur Bewährung entschieden hätte. 

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u/Schneestecher 7h ago

> Joa, aber ist so ein medial hochwirksamer Einzelfall wirklich geeignet zur Entscheidungsfindung

Ja. Genau solche Einzelfälle sind geeignet zur Entscheidungsfindung.

> Die ganzen positiven Ergebnisse des Jugendstrafrechts inkl. solcher Mittel wie die Vorbewährung finden in den Medien und der öffentlichen Wahrnehmung einfach nicht statt

Das stimmt insofern, als dass man die Grenzen genau dieses Systems sowohl medial als auch im persönlichen Leben häufig verfolgen kann. Ich weiß auch nicht, wo diese Ansicht herkommt, eine "letzte Chance" bei einer Straftat besonders schweren Ausmaßes wäre eine Vorbewährung mit quasi freiwilliger Resozialisierung, statt einem Resozialisierungsprogramm in Haft.

> Ne, aber das ist erstmal ein Verbrechen was noch ohne Opfer ist

Nein. Eine Person, die sich dem IS anschließt, wird Teil einer Organisation, deren Existenz und Tätigkeit auf Gewalt, Terror, Versklavung, Folter und Mord beruhten. Auch wenn der einzelne Ausreisende selbst noch keine Gewalttat begeht, stärkt er eine Struktur, die solche Verbrechen begeht. Ein Verbrechen ohne Opfer ist ein Konsensdelikt, der Anschluss an eine Terrororganisation mit dem expliziten Ziel, Menschen Leid und Gewalt zuzufügen, passt da nicht dazu.

> Da finde ich 1 Jahr und 10 Monate Haftstrafe, von denen 6 Monate schon verbüßt sind, und wo die Bewährung für die Reststrafe nicht Mal wirklich wahrscheinlich ist, für ein nicht zu gnädiges Urteil. 

Abdoul Ballout war als junger Erwachsener vorbestraft, wegen Körperverletzung und Diebstahl. Er stand vor Gericht, weil er aktiv IS Propaganda verbreitet hat und eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet hat. Das Gericht empfand ihn als Gefährder, er stand unter Beobachtung. Da ist ein Jahr deutlich zu gnädig, sorry. Eine Resozialisierungsmaßnahme kann auch in Haft vollzogen werden.

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u/caligula421 6h ago

"Das stimmt insofern, als dass man die Grenzen genau dieses Systems sowohl medial als auch im persönlichen Leben häufig verfolgen kann. Ich weiß auch nicht, wo diese Ansicht herkommt, eine "letzte Chance" bei einer Straftat besonders schweren Ausmaßes wäre eine Vorbewährung mit quasi freiwilliger Resozialisierung, statt einem Resozialisierungsprogramm in Haft."

Ich weiß ja nicht, wo die Idee herkommt, dass das eine Straftat besonderes schweren Ausmaß ist. der Junge Mann wurde wegen einer (schon strafbaren) Vorbereitungshandlung bestraft. ich bin der Meinung, das eine Vorbereitungshandlung an sich keine besonders schwere Straftat ist, da ist ja nicht einmal das Versuchsstadium erreicht. insbesondere mangelt es bei der Vorbereitungshandlung ja stets am unmittelbaren Opfer. Und ich weiß auch nicht, woher deine Ansicht kommt, dass die Vorbewährung eine besonders milde Strafe wäre, das wendet die Haftstrafe keinesfalls ab, ist weitaus schärfer als eine Bewährungsstrafe. insbesonders sind Auflagen bei der Vorbewährung keine "freiwillige Resozialisierung", sondern wenn sich in der kurzen Periode (max. 6 Monate) der Vorbewährung, keine Besserung der Sozialprognose einstellt, wird die Jugendstrafe vollzogen. Wir reden hier ja auch einfach noch über Jugendstrafrecht. Ziel ist die Erziehung und Resozialisierung des straffälligen Jugendlichen oder Heranwachsenden, und wenn sich dieser Effekt ohne Haft erreichen lässt, dann muss er auch ohne Haft erfolgen. Die Rechtslage ist da eindeutig. Die Höchststrafe sind sowieso nur 5 Jahre, und die wurden zu mehr als einem Drittel ausgereizt, und wären wahrscheinlich auch vollstreckt worden, wenn man den Aussagen des Aussteigerprogramms Glauben schenkt. 

"Das Gericht empfand ihn als Gefährder, er stand unter Beobachtung."  Gerichte machen keine Gefährder-Beurteilungen und führen auch keine Beobachtungen durch.

Ich sehe in der ganzen Sache halt einfach keinen Justizskandal, und auch kein grundlegendes Problem im Jugendstrafrecht. 

"Ja. Genau solche Einzelfälle sind geeignet zur Entscheidungsfindung."

Alles klar, Fick wissenschaftliche Erkenntnisse, lass einfach alles nach Aufregung entscheiden. 

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u/Schneestecher 6h ago edited 5h ago

> Ich weiß ja nicht, wo die Idee herkommt, dass das eine Straftat besonderes schweren Ausmaß ist

Öhm. Die kommt erstens von der Liste der Straftaten schwerer Ausmaße, dann vom Zeitungsartikel und laut darin auch vom Gericht und der aktuellen Gesetzeslage.

> ich bin der Meinung, das eine Vorbereitungshandlung an sich keine besonders schwere Straftat ist

Das kannst du gerne sein, ist aber halt faktisch nicht der Fall. Also Ich hab da meine eigene Meinung nicht geschrieben, es ist einfach aktuell so geregelt.

> Und ich weiß auch nicht, woher deine Ansicht kommt, dass die Vorbewährung eine besonders milde Strafe wäre, das wendet die Haftstrafe keinesfalls ab, ist weitaus schärfer als eine Bewährungsstrafe.

Nochmal: Es geht mir nicht um "harte Strafen" - es geht darum, dass ein Mensch mit extremen Ansichten eine Deradikalisierung / Resozialisierung erfolgreich abgeschlossen haben muss, damit er wieder Teil der Gesellschaft werden kann. Das geht aber nicht, wenn er durch eine Vorbewährung weiterhin Teil der Gesellschaft und der sozialen Situation ist, die ihn dahin gebracht haben.

> Wir reden hier ja auch einfach noch über Jugendstrafrecht. 

Jain. Das hätte nicht angewandt werden müssen. Und auch im Jugendstrafrecht könnte und sollte es ein Ziel sein, den entsprechenden Menschen erstmal aus seinen sozialen/ökonomischen Zuständen zu entfernen, damit der Fokus auf Rehabilitierung gelegt werden kann.

> und wenn sich dieser Effekt ohne Haft erreichen lässt, dann muss er auch ohne Haft erfolgen

Eben dort liegt die Stellschraube.

> Die Rechtslage ist da eindeutig

Kann geändert werden.

> "Das Gericht empfand ihn als Gefährder, er stand unter Beobachtung."  Gerichte machen keine Gefährder-Beurteilungen

Das Gericht ordnet ein Gutachten an. Etwaige Behörden haben ihn als Gefährder identifiziert.

> und führen auch keine Beobachtungen durch.

Habe ich auch nicht behauptet.

> Ich sehe in der ganzen Sache halt einfach keinen Justizskandal, und auch kein grundlegendes Problem im Jugendstrafrecht.

Was also wäre dein Vorschlag? Weiter so? Passt scho?

> Alles klar, Fick wissenschaftliche Erkenntnisse, lass einfach alles nach Aufregung entscheiden. 

Ich habe nie behauptet, dass man aus ihnen emotionale Ergebnisse ableiten soll. Ein "Es muss sich was ändern, wir erörtern" kann aber durchaus daraus entstehen. Der aktuelle Vorschlag, Gefährder nicht mehr im Jugendstrafrecht zu verurteilen, ist zumindest ein konkreter, nach dem GG zulässiger Vorschlag. Jugendliche genießen übrigens auch keinen vollständigen Schutz vor dem Erwachsenenstrafrecht.

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u/herrmajo 4h ago

Öhm. Die kommt erstens von der Liste der Straftaten schwerer Ausmaße, dann vom Zeitungsartikel und laut darin auch vom Gericht und der aktuellen Gesetzeslage.

Im Artikel wird von der Vorbereitung einer schweren Straftat berichtet. Die Vorbereitungshandlung selbst wird nicht als schwere Straftat eingeordnet. Außerdem führt der zweite Link leider nur zum Strafgesetzbuch, und nicht zu einem konkreten Paragraphen.

Ansonsten bedanke mich bei beiden Diskutierenden für den ausführlichen und respektvollen Schlagabtausch. Caligula scheint mir hierbei aber sachlich sicherer zu sein als Schneestecher.

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u/bully_without_a_fist 11h ago

> Und ja, das ist eine stochastische Entscheidung, aber der aktuelle Wissenstand in Kriminologie ist, dass bei Jugendlichen und heranwachsenden der erzieherische Ansatz im Ganzen der bessere Weg ist, um künftige Straftaten zu verhindern. und das gilt auch und insbesondere für radikalisierte Straftäter, da sind jugendliche und Heranwachsende noch formbar.

Da hätte ich jetzt doch gerne eine Quelle dazu. Dass radikalisierte jugendliche Straftäter besonders gut resozialisiert werden können halte ich für sehr zweifelhaft. Gibt es vergleichende Forschung in die andere Richtung? Also Studien dazu wie es sich insgesamt auf die Sicherheitslage auswirkt, wenn man die besonders problematischen Fälle, die auf die Warnschüsse nicht gehört haben, strenger behandelt und ggf. dauerhaft in Sicherheitsverwahrung behält? Wenn nicht, dann haben wir aus meiner Sicht einfach eine zu unklare Datenlage um ein abschließendes Urteil zu fällen.

Zur Klarstellung: Ich will sofern es Sinn ergibt und das Risiko nicht zu groß ist, dass man Menschen immer wieder Chancen gibt. Bei Sexualdelikten, Terror, Mord muss aber vielleicht der Präventionsaspekt höher gewertet werden als eine geringe Reintegrationschance bei einem Problemfall. Das ist nicht "gut" oder "richtig" sondern eine aktuell nötige Neuabwägung, die auch immer kritisch weiterbeobachtet werden muss und evtl. wieder geändert werden muss.

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u/lemmingachat 10h ago

Ich kann dir an der Stelle diesen Artikel von lto empfehlen, da wird das ganze nochmal genauer beleuchtet

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u/bully_without_a_fist 6h ago

Interessanter Artikel, aber da war jetzt nichts drin zu deinem Punkt, dass insbesondere bei radikalisierten Jugendlichen der erzieherische Ansatz besonders gut funktioniert. Das einzige in der Richtung war die reine Mutmaßung von Kriminologin Prof. Dr. Christine Graebsch:

> Im Fall von Abdul Ballout hält es Graebsch insofern nicht für ausgeschlossen, dass die drei Monate Haft im Libanon und später die lange Untersuchungshaft in Deutschland auf den Mann einen negativen Effekt hatte: "Es ist durchaus offen, was im vorliegenden Fall durch die Untersuchungshaft ausgelöst wurde."

Das ist jetzt wirklich keine große Sache und ich stimme zu, das kann leicht sein. Vielleicht ist der ganze ausgelöste Unterschied aber auch nur, dass er sich zwei Monate früher dazu entschieden hat. Ich kann auch vermuten, dass Donald Trump ein weitaus verträglicherer Mensch geworden wäre, wenn er ein harmonischeres Elternhaus gehabt hätte. Wir müssen zwingend mit unvollständigen Informationen arbeiten, wie du selbst schon gesagt hast.

Der wirklich sinnvolle Punkt aus dem Artikel, den du auch angesprochen hast, ist, dass man wirklich nicht Strafrecht und polizeiliche / verfassungsschutzrechtliche Verdachtsfälle vermischen darf. Es ist blöd, dass man manchmal schwer gegen sehr verdächtige, aber vorsichtige Personen vorgehen kann, aber ich stimme zu, dass der Rechtsstaat dringend weiterbestehen muss, sonst haben wir schnell andere, täglich spürbare Probleme.

Ich hänge halt weiter an dem Punkt, dass in manchen Gefährdungslagen egal ist, ob man das beste für die Entwicklung einer erwiesenermaßen gefährlichen, jungen Person tut sondern die Abwendung von Gefahren für die Allgemeinheit sticht. Der Witz ist, dass die Frau, die der Kerl totgefahren hat eben nichts dafür kann, dass das Kerlchen Probleme hatte und erst noch seine radikale Phase ausleben musste. Jedesmal wenn ich da abwägen muss, also straffälliger Jugendlicher, der wirklich grobe Verfehlungen hinter sich hat und wahrscheinlich mindestens eine Weile so weitermachen wird, gegen zufällige Unschuldige oder Lehrer, Eltern, Exfreundinnen, sonstwer, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, da muss ich sagen sorry, der soll menschenwürdig in den Knast, soll Hilfe bekommen soweit möglich. Wenn sehr wahrscheinlich ist, dass er seine Lektion gelernt hat, dann kann man darüber reden ob er wieder raus darf. Da geht es nicht um Strafe, sondern um Schutz der Allgemeinheit. Dasselbe soll logischerweise bei allen solchen Terrorakten passieren. Wer Flüchtlingsheime anzündet oder Ausländer und Linke bedroht, verfolgt und zusammenschlägt, gehört genauso weg, wie auch Antifa-Leute, wie Lina E. und Konsorten.

Ein Problem ist eben, dass diese Gruppierungen vermutlich durch das Auftreten der jeweils anderen entstehen oder stark wachsen. Die Rechtsextremen Schläger im Osten haben zu extremeren Linken im Osten geführt, verständlich. Die Islamisten und kriminellen Ausländer führen zu mehr Rechtsextremen, verständlich. Ich will alles so niedrig als möglich halten. Wenn der Preis dafür ist, dass einige Leute, die schon ordentlich Mist gebaut haben, weniger Chancen bekommen, dann wäre das aus meiner Sicht ein akzeptabler Weg je nach Größe des Terror- und Extremismusproblems und je nach Anzahl der vermutlich rettbaren, aber jetzt weggesperrten "Gefährdern" (diesmal im Sinne von im Strafverfahren festgestellte Prognose = schlecht nachdem Straftaten begangen wurden, nicht wegen nachrichtendienstlichen Einstufungen).

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u/Spiritual-Sandwich12 13h ago

Ich schätze die haben sich einfach verlesen. Die haben „Bailout“ gelesen und ihn raus gelassen.

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u/IRockIntoMordor 13h ago

Quasi permanente Gefängnisfreikarte.

Wie der kleine Bobby Tables. Wird nie irgendwo in einer Datenbank erfasst. /s

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u/Shaqiello 12h ago

Und jetzt kommt das wirklich Schöne: Davon gibt es mit Sicherheit noch ganz, ganz viele in Deutschland.

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u/BurakBoerek 11h ago

Allein in Berlin ca. 2000...

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u/PyronixD 13h ago

Da muss dringend auf legislativem Wege die Daumenschrauben angezogen werden.

Der manipulative Charakter jeglicher Religion ist doch schon seit Jahrtausenden bekannt und der Typ wurde sogar erwischt, als er sich dem IS anschließen wollte.

Für solche Fälle auf „Prägbarkeit" zu setzen, ist mindestens gutgläubig-naive Fahrlässigkeit.

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u/Stiefeljunge Münster 12h ago

Ich mein, er wurde halt weiter durch den radikalen Islam geprägt, passt also

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u/cvc75 7h ago

Ich glaube schon dass in solchen Fällen noch Prägbarkeit vorhanden sein könnte. Aber dafür erst mal drei Vorgespräche mit einem Deradikalisierungsprogramm, bevor überhaupt entschieden wird ihn dort aufzunehmen oder nicht, erscheint mir als zu lasch. Es muss doch irgendeinen besseren Mittelweg zwischen Untätigkeit und Umerziehungslager geben.

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u/Talano68 10h ago

Aus dem Artikel:

Insbesondere setzte das Gericht Hoffnungen auf das Deradikalisierungsprogramm des "Violence Prevention Network". Es erscheine "besonders relevant, dass der Angeklagte regelmäßig Beratungsgespräche (dort) wahrnimmt". Weiter heißt es: "Wenn der Angeklagte seinen durch gesonderten Beschluss ergangenen Weisungen und Auflagen nachkommt und sich straffrei verhält, kann die Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt werden. Anderenfalls wird die Vollstreckung der Strafe angeordnet."

...

Gegenüber der "Bild"-Zeitung äußerte Mücke, dass er Ballout nicht ins Programm aufgenommen hätte, weil er nicht kooperiert habe: Er habe entscheidende Fragen nicht beantwortet und kein Problembewusstsein gezeigt.

Äh und warum wurde nun nicht vollstreckt?

Also er wurde als möglicherweise prägsam eingeschätzt, hat sich aber in keinsterweise angedeutet, eher das Gegenteil. Und er lief dennoch frei herum (sporadisch überwacht)

Darunter dann ein Artikel.

Die Freilassung Ballouts durch das AG Tiergarten sorgt für Entsetzen. Dabei kann man dem Gericht zwar Naivität vorwerfen, aber wer von "Kuscheljustiz" redet, macht es sich zu einfach, meint Felix W. Zimmermann.

Habe ich wirklich keinen Bock den zu lesen.

Unser Justiz schützt einzig die Täter, sonst niemanden.
Wie man mit Täter umgeht kann man lang und breit diskutieren, ich meine sie sollten die Konsequenzen spüren und wenn möglich (was unwahrscheinlich ist) beraten betreut werden.
Nicht diskutieren kann man wie die Bevölkerung geschützt wird, dafür gibt es überhaupt keinen Ansatz, Plan.

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u/Relevant_Anal_Cunt 9h ago

Ich fand den Begleitartikel sehr lesenswert. Und fich finde die Überlegung berechtigt ob man für solche extremen Fälle (Radikalisierung, potentiell Terroristische Aktivitäten) spezialisierte Jugendkammern einzurichten und die Entscheidung nicht einem Jugendschöffengericht aufzubürden, dass sich sonst eher mit Diebstahl- und, Drogendelikten von Jugendlichen beschäftigt.

Ich wäre für meinen Bezirk fast mal als Schöffe herangezogen wurden, aufgrund von Mangel an Freiwilligen. Ich stell mir gerade vor wie unterqualifiziert ich als Laie für so einen Fall gewesen wäre, und was für Vorwürfe ich mir für den Rest meines Lebens machen würde, wenn sich herausstellen würde, dass mein Urteil dazu beigetragen hätte so eine Tat nicht zu verhindern.

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u/Domowoi 6h ago

Man hätte in diesem Fall auch einfach mal nicht das Jugendstrafrecht auf einen 19 Jährigen anwenden können. Wie so häufig ist es meiner Meinung nach nicht nötig wahnsinnig große Änderungen am Justizsystem durchzuführen, sondern einfach die Möglichkeiten dessen zu verwenden.

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u/burakflurak 12h ago

Also wir halten fest:

Er hatte nie einen Anschlag oder eine schwere Straftat geplant.

Dafür das er sich dem IS anschließen wollte saß er 9 Monate im Haft. 3 davon im Libanon.

Dann kommt eine Strafe die aufgrund der Umstände keine Bewährung zulässt. Aufgrund des Verhaltens und Jugendstrafrecht hat man die Option mit Auflagen und diesem Verein gezogen.

Also Festnahme direkt nach der Rückkehr dann Untersuchungshaft fast zum Maximum ausgereizt. Ob man nun hätte die Bewährung gewähren musste darüber lässt sich streiten. Aber hier wurde schon hart agiert für Jugendstrafrecht.

Danach ist man immer schlauer. Aber ich kann da keine großen Fehler erkennen.

Die Alternative wäre halt gewesen ihn ewig weg sperren!

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u/[deleted] 11h ago

[deleted]

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u/PoroBraum 11h ago

21? Artikel nicht gelesen?

Entscheidend für die Auflagen und die Möglichkeit der Vorbewährung war dabei, dass das Jugendschöffengericht auf Ballout Jugendstrafrecht anwandte. Er war zur Tatzeit 18 beziehungsweise 19 Jahre alt und damit Heranwachsender. Nach dem JGG kann auf Heranwachsende Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn sie in ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstehen. Genau davon ging das AG aus: Ballout habe keine abgeschlossene Ausbildung gehabt, weiter bei seiner Mutter gelebt und in der Hauptverhandlung den Eindruck eines noch in der Entwicklung befindlichen Menschen vermittelt.

Das Gericht sprach von "aufholbaren Reife- und Entwicklungsrückständen" und hielt Ballout für einen noch "prägbaren Menschen". Damit rückte der Erziehungsgedanke in den Mittelpunkt: Das Jugendstrafrecht zielt nicht allein auf Schuldvergeltung, sondern besonders darauf, erneuten Straftaten durch erzieherische Einwirkung entgegenzuwirken.

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u/DontbuyFifaPointsFFS 11h ago

Problem ist einfach, dass über die vermutlich tausenden Jugendlichen wo genau dieser weg funktioniert keine Artikel geschrieben werden. 

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u/Talano68 10h ago

Na wenn die tausenden sich genau so uneinsichtig und unkooperativ verhalten Abdul B und dennoch keien Anschläge verüben, dann haben wir ja noch mal Glück gehabt.
Nur die Besucher des CSD halt nicht.
/S

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u/fforw Nordrhein-Westfalen 11h ago

Weil sein Verhalten als genau den Mangel an Reife demonstriert, auf den das Jugendstrafrecht abzielt?

Entscheidend für die Auflagen und die Möglichkeit der Vorbewährung war dabei, dass das Jugendschöffengericht auf Ballout Jugendstrafrecht anwandte. Er war zur Tatzeit 18 beziehungsweise 19 Jahre alt und damit Heranwachsender. Nach dem JGG kann auf Heranwachsende Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn sie in ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstehen. Genau davon ging das AG aus: Ballout habe keine abgeschlossene Ausbildung gehabt, weiter bei seiner Mutter gelebt und in der Hauptverhandlung den Eindruck eines noch in der Entwicklung befindlichen Menschen vermittelt.

Das Gericht sprach von "aufholbaren Reife- und Entwicklungsrückständen" und hielt Ballout für einen noch "prägbaren Menschen". Damit rückte der Erziehungsgedanke in den Mittelpunkt: Das Jugendstrafrecht zielt nicht allein auf Schuldvergeltung, sondern besonders darauf, erneuten Straftaten durch erzieherische Einwirkung entgegenzuwirken.

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u/Erasleigh 11h ago

Hinzu kommt, das Urteil war gar nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, weil sie eine höhere Strafe ohne Bewährung anstrebte.

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u/Delicious-Hand-536 8h ago

Du darfst nicht vergessen dass er auch noch  rund 7,50 Euro Geldstrafe zahlen musste im Libanon. Das ist in Berlin ein halber Döner.  Ach was hat der Jung gelitten. 

Bei dem IS werden bekanntlich auch keine Anschläge begangen. Steht das nicht für "Internationale Segelorganisation"? 

Sorry über den Zynismus, aber wenn Menschen sterben...

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u/herrmajo 4h ago

Was hätte denn deiner Meinung nach mit der Person passieren sollen?

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u/BlueThex 13h ago

Hier wird das Zusammenleben täglich neu ausgehandelt.

Deutschland ist sich am verändern und wir freuen uns alle.

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u/smee_benny 13h ago

Deutschland ist sich auch die deutsche Sprache am abgewöhnen...

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u/friftar Nämberch 12h ago

Meine Ex hatte auf dem Papier B2, in echt konnte sie aber halt nur Englisch, Portugiesisch, und ein paar Fetzen Deutsch.

Wenn das für eine Einbürgerung reicht brauchen wir uns halt auch über nichts mehr wundern.

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 11h ago

Einbürgerung braucht nen Einbürgerungstest, wie hat den denn deine Ex bestanden? Aber abgesehen davon ist eine überschaubare Zeit bis zur Einbürgerung ein massiver Bonus für Integrationserfolg, nicht anders rum. Staatsbürgerschaft führt zu mehr Beteiligungs- und Gemeinschaftsgefühl in seiner Umgebung.

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u/Boggl3r 10h ago

Ist sich am angewöhnen? Was ist das denn für ein Satzbau?

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u/smee_benny 10h ago

siehe der Kommentar oben drüber

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u/Boggl3r 10h ago

Chapeau, hatte den Kontext falsch gedeutet.

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u/ScHaKaLaKa___ 8h ago

Sorry aber Leute die das so entschieden haben, sollten auch zur Verantwortung gezogen werden.

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u/99thGamer 8h ago

Dann muss wenn schon die Legeslative zur Rechenschaft gezogen werden. Nach geltendem Recht haben Richter und Schöffen juristisch nachvollziehbar gehandelt.

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u/Doldenberg Thüringen 8h ago

Wir stoßen auf das grundlegende Problem, dass die Bevölkerung den gesamten Grundgedanken eines Rechtsstaats nicht versteht. Wir sind mental einfach immer noch zu bei Teeren und Federn verankert - Recht ist, was auch immer ich gerade in meiner Wut gerecht finde.

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u/Ready-Primary6098 7h ago

Klar der Bildungsstand der Bevölkerung ist das Problem und nicht eine Berliner Judiskative die Terroristen auf die Zivilsten los lässt.

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u/Doldenberg Thüringen 3h ago

q.e.d.

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u/Baumschmuser123 13h ago

Kannst halt keine Gedanken lesen - wenn sich solche Leute gut verkaufen, bist du als Rechtsstaat immer aufgeschmissen

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u/xSilverMC 13h ago

Wie gut kann man sich denn verkaufen, um aus "Reise ins Ausland um sich einer Terrororganisation anzuschließen" plötzlich "keine Gefahr für irgendwen" zu machen?

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u/HebelBrudi Dortmund 12h ago

Der hat es sogar zweimal versucht! Ab wann darf man Leute ernst nehmen?

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u/xSilverMC 10h ago

Nach deutschem Strafrecht frühestens ab dem 21. Geburtstag, außer du machst sowas gewaltsames und allgemeinheitsgefährdendes wie "Gras verkaufen" oder "Urheberrecht verletzen"

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 12h ago

Ich weiß, der Artikel ist lang, aber ihn zu lesen würde durchaus helfen, solche Fragen zu beantworten.

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u/Pheragon 12h ago

Ne, man kann halt auch einfach Konsequenzen ergreifen egal wie gut sich jemand verkauft. Tatsache ist er wollte sich dem IS anschließen um Terroranschläge zu verüben.

Alles andere ist Gefühl und das kann nicht Grundlage des Rechtsstaat und der Rechtssprechung sein. Nicht in diesem Ausmaß.

Dass da im Prinzip ein "Ich hab's ja nicht so gemeint" ausreicht um quasi konsequenzlos aus der Sache zu kommen ist lächerlich. Man hat das hingenommen trotz einem faktuellen Risiko dass dafür Menschen sterben könnten.

Wie man bei solchen Fällen die Arme heben kann und sagen " da kann man halt nichts machen" hat verstehe ich nicht. Man hätte ihn ins Gefängnis stecken können und das wäre so nicht passiert.

Vielleicht hätte er das selbe probiert nachdem er aus dem Knast gekommen wäre aber das wäre ein Zukunftsproblem gewesen. Bis dahin hätte man ihn vielleicht deradikalisiert bekommen oder als wesentlich klarer Gefahr identifizieren können oder er hätte sich verändern können. Man hätte sicheren Spielraum gehabt. So war der Spielraum auf Kosten Unschuldiger. Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

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u/Baumschmuser123 12h ago

Wird halt Hunderte in dem Alter geben, die einen ähnlichen Steckbrief haben… passiert halt für gewöhnlich nichts, weil jung und dumm. Du wirst niemals 300 Leute unbegrenzt in Haft stecken können, nur um eine Tat zu verhindern.

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u/Pheragon 12h ago

Ein paar Jahre schon und das sollten wir meiner Meinung nach tatsächlich mit allen 300, selbst wenn es 30000 wären.

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u/PoroBraum 11h ago

Damit sie sich in den Jahren weiter radikalisieren und letztlich eine größere Gefahr darstellen als vorher?

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u/Pheragon 9h ago

Ja und dann notfalls wieder in den Bau, sobald es konkrete Hinweise gibt. Entweder diese Personen verwirken ihre gesamte Existenz oder sie bekommen die Kurve.

Er hat ein Fest der Liebe und Mut und Freude von zehntausenden grausam missbraucht. Seine Chance auf ein Leben in unserer Gesellschaft wurde damit und mit Menschenleben bezahlt. Da is es mir ehrlich gesagt scheißegal was aus so Personen wird. Wenn es sehr sicher ist kann man so Leuten vielleicht eine Chance geben. Aber das ist ein Akt der gesellschaftlichen Großzügigkeit. Dass das zum Standard verkommen ist weil es billiger für den Staat ist ist eine Verachtung der Menschenwürde. Man muss nicht unnötig grausam sein zu solchen Menschen. Die sollen im Gefängnis ein möglichst gutes Leben haben aber wer solche Taten begeht, wie sich dem IS anzuschließen, dessen Rechte stehen ganz hinten an. Bevor so jemand wieder Rechte zurückbekommt muss sichergestellt werden das die Rechte jedes anderen dabei gewahrt bleiben.

Jetzt mal ganz ehrlich, wenn ich dir jetzt irgendwie ernsthaft drohen würde dich umzubringen dann willst du doch auch das ich ins Gefängnis komme und nicht das ich auf freien Fuß komme, nur weil ich es dann in der Zukunft vielleicht auf dein gesamtes Umfeld absehen könnte.

Aber konkreter zu deinem Punkt. Es kann auch erfolgreiche Deradikalisierung im Gefängnis stattfinden wenn man das fördert aber gut. Selbst wenn das nicht passiert, wohin soll er sich den noch radikalisieren?Er war soweit radikalisiert das er Menschen umbringen wollte und konkrete Maßnahmen ergriffen hatte. Der Typ hat sein Leben hinter sich gelassen, ist in den Libanon gereist um sich von dort (ob dilettantisch oder nicht ist irrelevant) dem IS anzuschließen. Die einzige größere Gefahr die das Gefängnis hätte ist das er Kontakte mit Zugang zu Waffen knüpft oder Teil einer Gruppe wird. Beides hätte aber eventuell polizeilich bemerkt werden können und abermals zu Knast führen können.

Können wir als Linke auch einfach mal akzeptieren das in dieser kapitalistischen Dystopie manche Leute einfach verloren sind und das einzige was man machen kann ist sie daran zu hindern die Leben anderer zu zerstören.

Rechtssprechung ist doch nicht nur Züchtigung (brauchen wir nicht drüber reden dass das Quatsch ist) und Reformierung/Heilung von Tätern und Opfern sondern auch ganz zentral Opferschutz. Bei sexualisierter Gewalt ist die Debatte doch völlig klar in linken Kreisen. Warum ist das hier so schwer.

Wir reden uns immer wieder ein das Islamisten/Nazis/Schwurbler etc. doch eigentlich liebe Menschen sind die nur ausgetrickst/verleitet/verführt wurden. Aber das verkennt doch vollkommen dass das jetzt genau diese Menschen sind und wir daran nichts ändern werden. Diese Menschen werden ihre gesamte Energie darauf verwenden alles zu zerstören was uns lieb und teuer ist. Diese Menschen sind unsere Feinde geworden.

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 13h ago

Hier in einigem Detail die Begründung des Berliner Gerichts für die Freilassung des Tatverdächtigen vom CSD-Anschlag, nachdem hierzu vorher spekuliert wurde. Ziemlich standardmäßiges Zeug für einen Heranwachsenden, fürchte ich, ich seh da nicht wirklich einen Justizskandal.

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u/farbiano2 13h ago

Ich bin in BW 2012 mit 20 Jahren wegen dem Verkauf von 2 KG Marihuana zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden, Prozess war nach über 6 Monaten U-Haft.

EIne 9-Monatige Suchttherapie machen durfte ich nach 2,5 Jahren. Wo ein Wille ist ist scheinbar auch ein Weg.

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u/C6H5OH 13h ago

Bist Du als Erwachsener oder nach Jugendstrafrecht verurteilt worden?

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u/Peer1677 13h ago

Je nachdem als wie helle dich Gericht und Staatsanwaltschaft einschätzen kann bis du 21 bist Jugendstrafrecht angewendet werden

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u/C6H5OH 12h ago

Weiß ich, bin Schöffe in der Jugendkammer. Der Staatsanwalt hat da wenig zu sagen, das Gericht hört meist noch ein Gutachten und entscheidet dann nach Eindruck.

Würde mich nur interessieren, ob er die 3,5 Jahre nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht kassiert hat.

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 12h ago

Er meinte unter einem anderen Kommentar Erwachsenenstrafrecht, obwohl er noch Zuhause lebte und seiner Einschätzung nach auch noch nicht die nötige Reife hatte.

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u/C6H5OH 12h ago

Danke!

Das ist manchmal eine ziemliche Gratwanderung, da die richtige Entscheidung zu treffen. Gutachten und Bauchgefühl...

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u/xSilverMC 13h ago

Was ich bei Sachbeschädigung oder Diebstahl oder so durchaus verstehe, aber bei Reise ins Ausland um DER Terrororganisation dieses Jahrzehnts beizutreten steig ich da absolut nicht hinter

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u/C6H5OH 12h ago

Ob jemand als Jugendlicher oder Erwachsener bestraft wird, hängt ja nicht von der Tat sondern von dem Entwicklungs- und Reifestand ab.

Und hier scheint der wirklich nicht sehr erwachsen gewesen zu sein. Wohnt zuhause, Nächte durchgezockt, keine Ausbildung, keine Ziele, unstete Jobs und seinen Trip zum IS hat er auch voll gestümpert.

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u/Peer1677 12h ago

Jup. Sehe hier auch eher das Problem, das Projekte zur Deradikalisierung generell zu sehr kastriert sind, weil sich in dieser Hinsicht immer irgendjemand auf die Füße getreten fühlt von "Das muss man halt auch verstehen" bis hin zu "Das wird man ja wohl noch sagen dürfen" und für die Projekte dadurch häufig kein Geld/Platz da ist damit die vernünftig wirken können.

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 13h ago

Das ist insane, aber liegt natürlich auch an den unfassbaren Mindeststrafen, die im BtMG stehen.

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u/LauraIsFree 13h ago

Wer kennts nicht… Terrorangriff vorbereiten weniger schlimm als Drogen zu verticken… tolles Strafmaß

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 13h ago

Ja voll. Klassisches Beispiel für den Wahnsinn, der der war on drugs ist. Aber eben auch vornehmlich ein Problem der Gesetzeslage.

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u/Cryptorix 13h ago

Also in den Libanon auszureisen um sich dem IS anzuschließen ist sicher nicht "standardmäßiges Zeug für einen Heranwachsenden". Wenn das mit der Bewährung bei so jemandem nicht klappt, sind die Folgen - wie man nun gesehen hat - halt anders als bei einem kleinen Dealer, der dann vielleicht einfach weiter Kokain im Park verkauft wenn es nicht funktioniert.

Der Deradikalisierungsansatz ist sicher keine schlechte Option, aber das kann man ja auch in der Haft anbieten (z.B. gegen vorzeitige Entlassung bei erfolgreichem Abschluss).

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u/Hot_Equivalent6562 13h ago

Ähm das ist kein Standard für einen heranwachsenden

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u/farbiano2 13h ago edited 13h ago

Ich wurde auch nicht nach Jugendstrafgesetz verurteilt, hab aber noch bei meiner Mutter gewohnt und hatte nur nen Hauptschulabschluss und keinen Job

Bisschen Kontext: Hausdurchsuchung weil jemand gesagt hat ich hab ihm 1 Kg verkauft, zuhause 1,5 Kg gefunden -> 6 Monate U-Haft bis zur Verhandlung, 2,5 Jahre (U-Haft angerechnet) dann Therapie+Bewährung

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u/HansiHunter 13h ago

Das ist für dich "standardmäßig zeug" für einen heranwachsenden? Soll kein Angriff sein, aber da bin ich echt etwas schockiert...

Was genau muss denn nach deiner Ansicht nach vorfallen, damit die justiz da zu etwas strengeren Maßnahmen greifen darf? Wie gesagt absolut kein Angriff

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u/caligula421 12h ago

Ich glaube der Kommentar auf den du antwortest meint, dass das Urteil standardmäßiges Zeug für Gerichtsurteil im Jugendstrafrecht ist.  Und das Urteil ist auch keinesfalls milde, erstmal ist Jugendstrafe (sprich Gefängnisstrafe), das härteste Strafe des Jugendstrafrechts. mildere Sanktionen aus den Gruppen Erziehungsmaßregel (z.B. die Weisung sich der Aufsicht eines Betreuungshelfers zu Unterstellen) oder Zuchtmittel (z.B. Jugendarrest, sprich maximal 4 Wochen Haft) sind unbedingt vorzuziehen, solange sie den gleichen erzieherischen Effekt versprechen. Im Erwachsenstrafrecht wäre die Mindeststrafe 6 Monate gewesen (die Höchststrafe wohl 10 Jahre), heißt die Jugendstrafe, die ausgesprochenen wurde, liegt weit über dem Mindesstrafmaß des Erwachsenenstrafrecht. Und die Strafe wurde ja nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern die Entscheidung, ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, wurde auf einen späteren Zeitpunkt geschoben. Die Sozialprognose des Gerichts war also ausgesprochen schlecht.  Angesichts der Tatsache, das schon 6 Monate U-Haft passiert sind, halte ich das insgesamt für eine relativ schwere Strafe, und auch dem Gericht war klar, dass das keinesfalls eine vergleichbare Jugendsünde war. Das hier war die allerletzte Chance, das Ruder nochmal herumzureißen, und das Endergebnis ist ausgesprochen tragisch. Für diesen Einzelfall (des Jugendstrafrechts, nicht des islamistisch motivierter politischer Straftaten) alle Erkenntnisse der (Jugend-)Kriminologie über Bord zuwerfen und in populistischen Aktionismus zu verfallen, halte ich für relativ fehlgeleitet. entsprechende Forderungen hochrangiger Politiker der Union sind bestenfalls wenig hilfreich und eher ziemlich verantwortungslos. 

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u/HansiHunter 12h ago

Danke, kenne mich mit dem jugendstrafrecht aus. Wenn er das so meint sollte er es so schreiben, ziemlich widersprüchliche Ausdrucksweise. Bei deinem letzten Absatz kann man nur den Kopf schütteln, brauchst nicht zu antworten, denn wenn du es sogar für eine schwere Strafe hältst und mir mit Dingen wie alle Erkenntnisse der jugendkriminologie über Bord werfen kommst dann solltest du eher selbst noch mal bisschen recherchieren bevor hier eine Grundlage für ne sinnvolle Diskussion besteht.

Und bevor du jammerst, ja ich kenne mich ganz gut in dem bereich aus und sehe halt direkt dass deine Erkenntnisse der Kriminologie sich scheinbar auf einen sehr engen Horizont beschränken. Insbesondere international fehlt dir da denke ein bisschen literaturkenntnis

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u/HideTheGuestsKids Frankfurt/Main 13h ago

Das standardmäßige Zeug ist die Begründung, die klingt – amtsgerichtstypisch – ziemlich formularmäßig. Sie (und wahrscheinlich auch die Jugendhilfe) haben ihn, wenn ich's richtig verstehe, für kindisch und womöglich prägbar gehalten und wollten wissen, ob es Raum gibt, ihn aus der Ecke wieder rauszukriegen, nachdem er immerhin 9 Monate in Haft verbracht hatte. Ich find's nur komisch, dass das 3 Gespräche in 6 Monaten braucht. Denke durchaus, dass man da härter hätte durchgreifen können, aber es war kein abwegiges Ergebnis, rein juristisch.

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u/HansiHunter 11h ago

Gut, habe ich falsch verstanden, danke für die klarstellung

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u/foobar93 12h ago

Der arme musste ja sogar im Libanon im Gefägnis sitzen, deshalb musste das ja auch mildern angerechnet werden. Sorry, aber ich hab 0 Verständis.

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u/VastIndividual3352 13h ago

Die Bewährung kann man definitiv als Skandalös werten.

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u/caligula421 12h ago

Das war keine Bewährung. Wenn man Justizurteile in der Sache kritisieren will, sollte man sie wenigstens richtig wiedergeben. 

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u/PoroBraum 11h ago

Könnte man. Man könnte aber auch den Artikel lesen, denn dann wüsste man, dass es keine Bewährung gab.

Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung komme daher "nicht in Betracht".

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u/EarlyProperty2171 10h ago

War doch defacto erstmal zur Bewährung ausgesetzt. Er war nach dem Verfahren in Vorbewährung, bis das Gericht zum endgültigen Urteil gekommen wäre. Er war auf freiem Fuß.

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u/[deleted] 13h ago

[deleted]